Infos zur Gema

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musik schaffenden und – Verlegern in Deutschland vertritt. Die GEMA sorgt dafür, dass Urheber und Rechteinhaber angemessen für die Nutzung ihrer Musik werke vergütet werden. Wenn ein DJ Musik öffentlich aufführt oder in einem Club, auf einer Veranstaltung oder in einem anderen öffentlichen Rahmen spielt, fällt dies unter die Zuständigkeit der GEMA. Der DJ muss sicherstellen, dass die entsprechenden Liz enzgebühren an die GEMA gezahlt werden, um die Rechte der Urheber und Rechteinhaber zu respektieren. Es ist wichtig, dass der DJ die GEMA-Gebühren ordnungsgemäß entrichtet, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In vielen Fällen über nehmen Veranstalter oder Clubs die GEMA-Gebühren, aber es ist ratsam, dies im Voraus zu klären und gegebenenfalls im Vertrag festzuhalten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die GEMA-Gebühren je nach Art der Veranstaltung und der gespielten Musik variieren können. Daher ist es ratsam, sich direkt an die GEMA zu wenden oder sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicher zu stellen, dass alle rechtlichen Anforderungen er füllt werden. Ausnahmen sind Private Feiern wie:
• Polterabende
• Hochzeiten
• Geburtstagsfeiern
• Taufen usw.

Die sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig.
Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion. Im Sinne der GEMA ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich.