Allgemeine Geschäfts- & Vertragsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und der Mobildiskothek „DANCE-POWER“ abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

1.2 Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung der Mobildiskothek „DANCE-POWER“ hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch auf einen DJ oder Schadens-Ersatzansprüche gegenüber der Mobildiskothek „DANCE-POWER“. Die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ verpflichtet sich in diesem Falle, sich um Ersatz zu bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Es gilt für den Ersatz-das im Angebot aufgeführte Honorar.

1.3 Eventuell anfallende GEMA Gebühren werden vom Veranstalter getragen.

1.4 Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Anschlussmöglichkeiten (Strom min. 2kW abgesichert) (bei großen Veranstaltungen mind. 2x 400 V 16 Amp.) als auch für einen freien Platz an der Tanzfläche mit entsprechender Größe (je nach gebuchtem Technikpaket), auf den sich der DJ aufbauen kann. Dieser Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege behindern. 

Bei Veranstaltungen im Freien ist für ausreichend Nässeschutz zu sorgen.

1.5 Der Auftraggeber stellt dem DJ am Veranstaltungsort ausreichend alkoholfreie Getränke und Speisen im angemessenen Rahmen zur Verfügung.

§ 2 Angebot- und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Eine endgültige Buchung einer Dienstleistung oder eines DJs kommt erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebotes zustande. Hierzu erhält der Kunde ein Angebot mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen, die er innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurücksendet, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ nicht weiter an die im Angebot festgehaltenen Leistungen gebunden.

2.3 Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags (Angebotes) durch den Kunden und der Mobildiskothek „DANCE-POWER“, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

§ 3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

3.1 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei der Mobildiskothek „DANCE-POWER“ schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist. (Siehe 3.2)

3.2 Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag mit der Mobildiskothek „DANCE-POWER“ ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich.

3.3 Eine erteilte Buchung kann bis zu 90 Tagen vor der Veranstaltung gegen eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Brutto-Gage storniert werden. Sollte ein Auftrag kurzfristiger als 90 Tage vor dem Auftragsdatum der Feier storniert werden, berechnet die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ 100% des Brutto-Angebotes. Ausgenommen sind bei Hochzeiten und/ oder vergleichbaren privaten Feierlichkeiten Todesfälle bei Verwandten 1. Grades oder höherer Gewalt.

§ 4 Preise, Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag bei uns keine Umsatzsteuer. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung. Die Art der Abrechnung wie in 4.2 und 4.3 beschrieben steht jeweils im Angebot als Fußnote. Bitte beachten!

4.2 Die Bezahlung erfolgt in bar spätestens spätestens im Anschluss der Veranstaltung. (Sondervereinbarungen sind nur schriftlich gültig) Sollte eine Barzahlung, aus welchen Gründen auch immer, am Abend nicht möglich sein, so behält sich die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ vor, einen Mehraufwand von 20,00€ in Rechnung zu stellen.

4.3 Firmenevents und öffentliche Veranstaltungen werden nach der Veranstaltung per Rechnung von die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ abgerechnet. (Ausnahmen werden gesondert im Angebot aufgeführt)

§ 5 Leistungserbringung durch die Mobildiskothek „DANCE-POWER

5.1 Die Leistungserbringung durch die Mobildiskothek „DANCE-POWER umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Bereitstellung eines DJs, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Anlieferung und Abtransport finden, sofern nicht anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so wird jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrtspauschale 0,50€ je gefahrenen Kilometer berechnet.

5.2 Der Beginn des Pauschalpaketes startet zum auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitraum. Sollte vor Ort unerwartet schon früher Musik oder die Bereitstellung eines Mikrofones gefordert werden, so beginnt die Tätigkeit des DJs und der Beginn des Pauschalpaketes zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet.

5.3 Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den DJ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt die Mobildiskothek „DANCE-POWER keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch die Mobildiskothek „DANCE-POWER in eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von der Mobildiskothek „DANCE-POWER“ installierten Komponenten.

5.5 Der Kunde (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schaden des Equipments von der Mobildiskothek „DANCE-POWER“ (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges

Equipment, etc.), die durch seine Gäste, Mitarbeiter der Lokation bzw. des Caterers, weiteren Künstlern und gebuchte Dienstleistern (z.B. Fotografen) oder ihn selbst entstehen.

5.6 Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.

5.7 Der DJ behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden, ob oder wann er Musikwünsche spielt.
5.8 Der DJ ist berechtigt die Anlage abzuschalten oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder ihn selbst gefährden. Gleiches gilt für wetterbedingte Ursachen bei Außenveranstaltungen.

5.9 Der DJ behält sich vor, das Anschließen von fremden Geräten wie USB Stick, Handy, iPad o.ä. von Gästen abzulehnen. (Meist haben wir Handelsübliche Musik mit oder wir nutzen iTunes oder Spotify zu Ergänzung)

§ 6 Anlieferung, Abtransport

6.1 Anlieferung und Aufbau der Technik sind bei Buchung inkl. Licht- & Tonanlage im Angebot inbegriffen. In Ausnahmefällen jedoch gesondert im Angebot beschrieben. Für die Dauer des Aufbaus wird ein barrierefreier Zugang im Erdgeschoß mit Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe vorausgesetzt. In diesem Fall beträgt die Zeit für den Auf- bzw. den Abbau mit einer Person jeweils 1-2Std. (Je nach gebuchtem Technikpaket). Sollte der Aufbau aufgrund räumlicher Gegebenheiten mehr Zeit in Anspruch nehmen, behält sich die der Mobildiskothek „DANCE-POWER vor, den Mehraufwand gesondert zu berechnen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abbau der Anlage noch am selben Abend erfolgen kann, ggf. entstehende Mehrkosten für das Personal am Veranstaltungsort trägt der Auftraggeber. Der Gastronom/Location Inhaber ist im Vorfeld durch den Auftraggeber über die Dauer des
Abbaus der Anlage in Kenntnis zu setzen. Nach Absprache ist ein gesonderter Abbau am Folgetag möglich, die Kosten für die erneute Anfahrt wird gesondert in Rechnung gestellt.

6.2 Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für Transporter, PKW oder LKW bereitzustellen, so dass ein Be und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung des DJ , Mitarbeitern und der Technik erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. Eventuell anfallende Parkplatzgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

6.3 Steht keine Parkmöglichkeit zur Verfügung und sollte der DJ somit gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarnungsgelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.

§ 7 Licht- und Tonanlagen – Sicherheitshinweis

Wir als professionelle DJs sind uns der Verantwortung
bewusst und immer bestrebt die Lautstärke der Musik in einem angepassten Rahmen
zu halten. Jedoch ist es leider notwendig darauf hinzuweisen, dass das
Besuchen der Feier und der Tanzfläche auf eigene Verantwortung und Gefahr
erfolgt! Als Auftraggeber bitte ich Sie, Ihre Gäste darauf hinzuweisen.

7.1 Bestimme Lichteffekte (z.B. Stroboskope, LED Diamonds und LED-Bars) können in wenigen Fällen epileptische Anfälle auslösen. Gäste welche zu diesen Anfällen neigen, sollten während des Aufenthaltes bei Discobeleuchtung Pausen einlegen. Die Haftung für das Auslösen eventueller Anfälle

lehnt die Mobildiskothek „DANCE-POWER ausdrücklich ab.

7.2 Die der Mobildiskothek „DANCE-POWER weist darauf hin, dass beim Hören von lauter Musik gesundheitliche Schäden auftreten können. Zur Vermeidung solcher Hörschädigungen ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei über 95dB nicht ratsam. Da keine dauerhafte Messung des Schallpegels durch der die Mobildiskothek „DANCE-POWER erfolgt, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Besuch der Feier auf eigene Gefahr erfolgt. Auch hier weist die der Mobildiskothek „DANCE-POWER jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen ab. Ebenfalls ist der Aufenthalt von Hunden und anderen Tieren zum Start der lauteren Partyzeit zu unterbinden(bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Mindestabstand von 50m zur Bühne zu halten). Die der Mobildiskothek „DANCE-POWER behält sich vor, bei Nichteihaltung die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren bis alles wieder ordnungsgemäß ist, ohne dafür finanziell in Anspruch genommen zu werden.

§ 8 Fotos, Videos

8.1 Auf Veranstaltungen werden sporadisch auch Fotos und Videos gemacht. Diese gelten als Referenzbeweis. Hier gilt der Datenschutz und folgender Gesetzestext:

8.1.1 Selbstbestimmung: Das Recht am eigenen Bild, oder Bildnis Recht besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. Gesetzestext betreffend das Urheberrecht aus Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), §§ 22— 24). 8.1.2 Öffentliche Orte: Wenn der Filmemacher, Fotograf auf öffentlichen Plätzen filmt und bei der Aufnahme eines bestimmten Motives Personen zufällig ins Bild geraten, gelten diese Personen als unwesentliches ,,Beiwerk“ und müssen nicht explizit gefragt werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Ebenso dürfen Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG).

  • Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen unter Punkt „Öffentliche Orte“ und dürfen somit veröffentlicht werden.
  • Sollte jemand ein Foto oder Video finden mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme mit die Mobildiskothek „DANCE-POWER“ gebeten,
    damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.

§ 9 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, sind alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen gilt das Gesetz. Gegenüber Kaufleuten
wird als Gerichtsstand Plauen vereinbart. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Mobildiskothek „DANCE-POWER und dem Kunden
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- end Vertragssprache.
§ 10 Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem Angebot unwiderruflich die kompletten Bedingungen.


Stand: 05.08.2023

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